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Home Life Streams

BAMBERG BERUFUNGSVERHANDLUNG „BENDELS (Deutschlandkurier) vs FACER“ wegen (MAJESTÄTS;)BELEIDIGUNG!

Andreas Schmidtby Andreas Schmidt
14. Januar 2026
in Life Streams



Hallo Follower, Fans und Hater!
(Da Verhandlung Ende nicht absehbar ist, empfehle ich die Glocke zu aktivieren!)

„Kampf um die #Meinungsfreiheit“: #Bendels vs. Faeser (Runde 2)
— Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bamberg gegen David Bendels, Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers —
— Grund: Veröffentlichung des „Faeser-Memes“ („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) | Strafgesetzbuch (StGB) § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
— Termin: Mittwoch, 14. Januar 2026 | ab 09.00 Uhr
— Ort: Landgericht Bamberg | Wilhelmspl. 1, 96047 Bamberg (Oberfranken)

Das Amtsgericht Bamberg verurteilte den Journalisten David Bendels in erster Instanz wegen Verleumdung zu sieben Monaten auf Bewährung. Er hatte ein bearbeitetes Foto von Nancy Faeser verbreitet. Die Begründung des Gerichts ist angreifbar.

Berlin: (hib/STO) Eine Anzeige der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen den Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, David Bendels, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/203) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/84). Darin schrieb die Fraktion, dass Bendels am 8. April 2025 vom Amtsgericht Bamberg wegen Verleumdung gemäß Paragraf 188 Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden sei. Anlass sei eine in sozialen Netzwerken veröffentlichte „satirische Bildmontage“ mit Faeser gewesen. Wissen wollte die Fraktion unter anderem, was Faesers Beweggrund gewesen sei, Anzeige gegen Bendels „wegen einer satirischen Bildmontage zu erstatten“.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, hatte die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg in einem Schreiben vom 3. Mai 2024 Faeser darauf hingewiesen, dass der Tatbestand des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches durch ein verfälschtes Bild und das zugehörige Posting verwirklicht sein könnte. Auf dem Originalbild vom 26. Januar 2023 sei Faeser mit einem Schild mit der Aufschrift „We remember“ zu sehen gewesen, das zugehörige Posting habe gelautet: „Wir gedenken der Opfer des Nationalsozialismus. Wir stehen für Demokratie und Pluralismus ein. Wir treten Hass und Hetze entschlossen entgegen. Wir bekämpfen Antisemitismus. #WeRemember“. Die Aufschrift auf dem Bild sei verfälscht worden in „Ich hasse die Meinungsfreiheit“.

Weiter schreibt die Bundesregierung,, dass die strafrechtliche Bewertung durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg erfolgt und mit der Frage nach einem Strafantrag verbunden gewesen sei. Erst daraufhin habe Faeser diesen gestellt. Maßgeblich für den Strafantrag sei gewesen, „dass eine Äußerung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus für eine solche Äußerung missbraucht wurde“.

IHR werdet als erste, unmittelbar nach Verhandlungsende erfahren wie es ausging!
Da das Ende nicht absehbar ist, empfehle ich die Glocke zu aktivieren!

Stay tuned Helge
~*~ ~*~ ~*~ ~*~ ~*~ ~*~ ~*~
Kontakt: Helge@Spunkt.NEWS
Telegram Kanal:
https://t.me/SpunktNEWS

Über etwaige Unterstützung als „Geschenk für Technik & Reisen“ bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich!
Helge Stark IBAN: DE73 7315 0000 1001 6693 63
Paypal: helge.salzburg@gmail.com (Möglichst ohne Gebühren unter Option „An Freunde senden“;)
Danke Helge!

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Tags: § 188BambergBeleidigung von Nancy FaeserDavid BendelsDeutschlandkurierHelgeHelge SpunktHelge StarkIch hasse die MeinungsfreiheitLandgericht BambergNancy FaeserProzessSpunktNEWSStrafprozessStrafverhandlungVerfahren

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