Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil vom Juli 2025 entschieden, dass die Einstufung eines Landes als „sicherer Herkunftsstaat“ nicht automatisch ausreicht, um einen Asylantrag pauschal abzulehnen. Die Richter betonen, dass individuelle Fluchtgründe immer berücksichtigt werden müssen – selbst wenn das Herkunftsland auf der Liste sicherer Staaten steht.
Für Deutschland bedeutet das Urteil eine erhebliche Veränderung in der Abschiebepraxis. Bisher konnten Asylverfahren aus sogenannten sicheren Herkunftsländern – etwa aus Teilen des Westbalkans – stark beschleunigt und oft abgelehnt werden. Nun muss geprüft werden, ob im Einzelfall dennoch Verfolgung droht, etwa aufgrund von sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit oder politischem Engagement. Darüber spricht die Union bei Welt und zeigt einen nicht ganz ehrlichen Blick auf die eigenen Erfolge.
Quelle: https://youtu.be/-G95HFldl-w?si=kGjsVxhKs8KgtrZc
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