Im Ahrtal gab es immerhin Ermittlungen, ob es sowas in Berlin gibt bleibt die spannende Frage! Die Vorwürfe sind:
– fahrlässigen Tötung durch Unterlassen (§ 222 StGB),
– fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen (§ 229 StGB),
– Körperverletzung im Amt (340 StGB)
– unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB)
– weitere Delikte im Zusammenhang mit dem Stromausfall in Berlin vom 3. Januar 2026
Ich habe die Schnauze gestrichen voll!
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