Jan Fleischhauer über ein spannendes Detail im Fall NIUS vs. Daniel Günther: Der Ministerpräsident trug während seiner Verbal-Attacke eine Anstecknadel des Landes Schleswig-Holstein. Das Hoheitszeichengesetz erlaubt das AUSSCHLIEßLICH in offizieller Funktion. Günther behauptet, als Privatperson gesprochen zu haben. Dann hat er gegen das HoheitsG verstoßen. Spricht er aber offiziell, hat ein Ministerpräsident ein Medium zu „Feinden der Demokratie“ erklärt. So oder so: Günther hat sich in eine Falle manövriert. Schachmatt gesetzt durch „Die Anstecknadel“.
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