+++ Die Polizei hätte Anti-Weidel-Demo auflösen müssen. Das berichtet NIUS exklusiv.
Sie schreiben: Laut dem „Gesetz über befriedete Bezirke der Verfassungsorgane des Bundes“ (§ 2, Abs. 1) sind Versammlungen und Aufzüge in unmittelbarer Nähe des Bundestags grundsätzlich verboten. Das betrifft auch das Gebiet, auf dem die Demonstranten aktiv waren – und wo ihr Lautsprecherwagen zum Einsatz kam. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das Bundesinnenministerium eine Genehmigung erteilt und der Bundestagspräsident zustimmt. Beides war nach bisherigem Stand nicht der Fall. +++
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