Das Volk wehrt sich und schlägt zurück
Strack-Zimmermann: Von der „Anzeigen-Königin“ zur Angezeigten
Agnes Strack-Zimmermann, bekannt für ihre zahlreichen Strafanzeigen gegen Kritiker im Netz, gerät selbst ins Visier der Justiz.
Ihre umfangreichen Anzeigenaktivitäten wurden unter anderem durch die sogenannte „SO DONE“-Affäre bekannt. Dieses umstrittene Start-up nutzt künstliche Intelligenz, um Social-Media-Plattformen nach kritischen Kommentaren und Beleidigungen zu durchsuchen. Strack-Zimmermann hatte zuvor in Interviews erklärt, die Bürger auf die harte Tour lernen müssten, dass man mit drastischen Beleidigungen nicht ungeschoren davon kommt“
Das Geschäftsmodell von SO DONE: Legal oder Schutzgelderpressung?
Das Geschäftsmodell von SO DONE wird als fragwürdig angesehen:
- Abmahnungen mit Geldforderungen: Betroffenen werden zunächst Zahlungsaufforderungen geschickt.
- Strafanzeigen bei Nichtzahlung: Zahlen die Betroffenen nicht, folgt eine Strafanzeige.
Dieses Vorgehen wird von Kritikern als möglicher Fall von Schutzgelderpressung interpretiert – ähnlich den Methoden der Mafia in den 1930er-Jahren in Chicago.
Es wird behauptet, dass Strack-Zimmermann von den Geldeingängen profitiert und sich dadurch ein lukratives Nebeneinkommen gesichert hat.
Reaktionen der Betroffenen und juristische Gegenwehr
Mittlerweile haben sich zahlreiche Anwälte auf die Verteidigung der „Verdächtigten“ spezialisiert. Während Strafbefehle anfangs häufig von der Staatsanwaltschaft ausgestellt wurden, stoßen diese zunehmend auf Widerspruch und landen vor Gericht.
Die Hürde zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ist in Deutschland sehr hoch. So entschied ein Gericht beispielsweise, dass die Bezeichnung „Nazi-Schlampe“ in Bezug auf Alice Weidel (AfD) von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Inzwischen häufen sich gerichtliche Niederlagen der Staatsanwaltschaft in Fällen, die auf Anzeigen von Strack-Zimmermann beruhen. Die Kölner Kanzlei von Prof. Ralf Höcker sowie der Rechtsanwalt Matthias Hechler aus Schwäbisch Gmünd haben erfolgreich zahlreiche Mandanten vertreten.
Der Gegenschlag: Strafanzeige gegen Strack-Zimmermann
Rechtsanwalt Markus Haintz geht inzwischen selbst gegen Strack-Zimmermann vor. Er hat mehrere Abmahnungen gegen das Vorgehen von SO DONE verschickt und bereits vor Gericht Erfolge erzielt.
Aktuell wurde eine Strafanzeige gegen Strack-Zimmermann wegen Verstoßes gegen §§ 86, 86a StGB eingereicht.
- Hintergrund: Sie soll bei Wahlkampfveranstaltungen mehrfach den umstrittenen Schlachtruf „Slava Ukraini“ verwendet haben, der mit ukrainischen Nationalisten und Neonazis in Verbindung gebracht wird.
Eine Frage der Interessen
Unabhängig vom Ausgang der Strafanzeige bleibt die Frage:
Welche Interessen vertritt Frau Strack-Zimmermann?
Die Interessen der deutschen Bevölkerung scheinen es nicht zu sein.
Hier ein Video bei einem Wahlkampfauftritt der FDP