Die Schuldenbremse kann jederzeit mit einfacher Mehrheit ausgesetzt werden – auch ohne „außergewöhnliche Notsituation“. Gerichte können dies im Nachhinein stoppen, doch das bereits ausgegebene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Ein Beispiel aus Brandenburg zeigt: Illegal, aber das Geld bleibt. #Schuldenbremse #Verfassung #Staatsfinanzen #Brandenburg #Politik
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Diskussion über Meinungsfreiheit ESKALIERT! | Unbubble 13 Fragen
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